Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen,
sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, abweichende Zusagen oder
Vereinbarungen mündlich zu treffen.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern; im zweiten
Fall jedoch nur dann und soweit, als das Konsumentenschutzgesetz keine zwingenden anderen
Bestimmungen zugunsten des Verbrauchers vorsieht. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen
Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was
dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
1.3. Sinngemäß gelten diese Geschäftsbedingungen auch für Leistungen oder Lieferungen von uns, sofern in
speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2. Die in Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben gelten nur, wenn in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
2.3. An die in Kostenvoranschlägen enthaltenen Preisansätze sind wir, soweit nicht anders vereinbart,
ein Monat lang gebunden.

3. Bestellung und Auftragsannahme
3.1. Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung
durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Einen schriftlichen Auftrag haben wir innerhalb von
sieben Tagen schriftlich abzulehnen, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als
angenommen gilt.

4. Gefahrenübergang, Reklamation
4.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager auf den
Kunden über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. „frei
Haus“ u.ä.), außer der Schaden würde von uns schuldhaft verursacht.
4.2. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom
Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische
Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden
oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist,
wenn sie bei einem unserer Lieferanten eintreten.
4.3. Bei verzögertem Abgang aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim
Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.4. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
4.5. Reklamationen wegen angeblich nicht vollständig erfolgter Lieferung sind sofort, spätestens
innerhalb vom drei Tagen nach Erhalt des Lieferscheines zu erheben.
4.6. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige
Verpackung etc. entstehen können, haften wir nur, wenn eine ausdrücklich diesbezügliche
Vereinbarung nicht beachtet wurde. Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des Bestellers,
auch wenn frachtfreie Zustellung vereinbart wurde.
4.7. Die in Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und dgl.
enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte und andere technische Angaben gelten nur
annähernd; Konstruktionsabänderungen bleiben vorbehalten.
4.8. Für verlorengegangene oder beschädigte Güter sind Schadenersatzansprüche grundsätzlich
sofort vom Empfänger der Ware beim zuständigen Empfangsbahnhof bzw. Spediteur zu stellen.
4.9. Ware, die beschädigt ankommt, ist uns nach Tatbestandsaufnahme durch den Frachtführer, der
Ihnen die Ware zugestellt hat, zur Reparatur einzusenden. Die Einsendung muss frachtfrei erfolgen.
Der Besteller erhält nach Reparatur die anfallenden Kosten berechnet und leitet dann seine
Ansprüche zuzüglich der ihm entstandenen Frachtkosten an den Frächter weiter.
4.10. Bei verlorengegangenen Gütern ersieht der Besteller aus unserer Rechnung den Warenwert und
kann damit bei der Tatbestandsaufnahme seine Ansprüche beim Frachtführer, sei es ein Spediteur,
die Post, die Bahn o.ä. sofort geltend machen.

5. Preise
5.1. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen zufolge von Umständen ein,
die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung des Einstandspreises, Erhöhung der
Erzeuger oder
Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder
Kollektivvertrag, Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von
Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend. Liegen
zwischen Vertragsabschluss und von uns zu erbringender Lieferung nicht mehr als zwei Monate, tritt
eine Preiserhöhung nur dann ein, wenn im Einzelfall eine dahingehende Vereinbarung getroffen
wurde.
5.2. Die Preise gelten ab Lager, anfallende Kosten für den Versand werden verrechnet. (EXW)

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Liefergegenstand bleibt so lange unser Eigentum, bis der Empfänger alle unsere Ansprüche,
auch aus späteren Rechnungen, inkl. aller Nebenforderungen, bezahlt hat.
6.2. Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den
Kunden, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die
Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Die Weiterveräußerung ist umgehend zu melden, der Erlös
getrennt zu verwahren.
6.3. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns
unverzüglich davon zu benachrichtigen.

7. Zahlung
7.1. Mangels anderer Vereinbarungen erfolgt die Zahlung bei Versandbereitschaft.
7.2. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom
Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
7.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 13
% p.A. zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu fordern, wenn im konkreten Einzelfall nichts
anderes vereinbart ist. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle
Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten
Zinssatzes berechtigt.
7.4. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten
außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere auch Kosten eines von uns
beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.
7.5. Nichtvereinbarte Abzüge bei Zahlungen werden keinesfalls anerkannt.
7.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des
Käufers sind ausgeschlossen.
7.7. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen,
dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

8. Gewährleistung, Garantie
8.1. Wir haften dem Käufer dafür, dass unsere Lieferung innerhalb von sechs Monaten ab dem
Liefertag nicht mit Material- oder Herstellungsfehlern behaftet ist, die die Tauglichkeit des jeweiligen
Liefergegenstandes wesentlich beeinträchtigen sowie dafür, dass die zugesicherten Eigenschaften
vorhanden sind.
8.2. Weiters garantieren wir Ihnen bei ordnungsgemäßer Anwendung die Funktionsfähigkeit der Ware
für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Lieferdatum.
8.3. Wir können die angezeigten Mängel, für die Gewährleistung bzw. Garantie besteht, nach unserer
Wahl
a) an Ort und Stelle nachbessern,
b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung oder Umtausch
zurücksenden lassen,
c) die mangelhafte Ware ersetzen oder
d) Ihnen die mangelhaften Teile ersetzen.
8.4. Instandsetzungsrechnungen anderer Firmen werden von uns keinesfalls anerkannt.
8.5. Ansprüche auf Wandlung, Preisminderung oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer
Schäden wie Ausfalls- oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
8.6. Im Zuge der Mängelbehebung ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über.
8.7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter
Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene
Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter
Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material
zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen
Dritter, chemische Einflüsse oder Überspannungen zurückzuführen sind. Verschleißteile fallen nicht
unter die Gewährleistung.
8.8. Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Käufer seine
Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.

9. Rücktritt vom Vertrag
9.1. Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in
Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich
gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem
Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit. Zur
Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle
eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.
9.2. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den
Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall
nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Machen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so teilen wir dies
nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer / Besteller mit, und zwar
auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
9.3. Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte
berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil
zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch
jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von bis zu 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich
derer der Rücktritt erfolgt ist.
9.4. Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich
seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne
Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin-, Lieferschwierigkeiten oder
mangelnde Deckung zu erwarten sind.
9.5. Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls
kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine
Manipulationsgebühr von 10 % der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes
eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne Bedachtnahme auf
einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die
jeweilige Rabattvereinbarung unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückrechnung ursprünglich
gewährter Rabatte.

10. Haftung
10.1. Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen,
beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns
nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10.2. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen
Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch
Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und
Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die
Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und
Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern
vertraglich festgehalten wird.
10.3. Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von
uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der
Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert
wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.
10.4. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe
des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass
die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

11. Adresse
11.1. Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekanntzugeben.
Anderenfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn
sie an die letzte uns bekanntgegebene oder sonst bekannt gewordene Adresse abgesandt worden
sind.

12. Datenverarbeitung
12.1. Der Kunde stimmt der Datenverarbeitung von Anschrift und für die Geschäftsabwicklung
erforderlichen Daten zum Zweck der betriebsinternen Verwendung im Sinne des § 22
Datenschutzgesetz zu.

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
13.1. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrage ergebenden
Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht 4400 Steyr. Zur Anwendung kommt das
österreichische Recht.
13.2. Sowohl für Lieferung als auch für Zahlung gilt als Erfüllungsort Pettenbach.

14. Schlussbestimmungen
14.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle zukünftigen mit dem Kunden
getätigten Geschäfte, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
14.2. Wenn gegen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen kein Einwand erfolgt ist, gelten unsere
Bedingungen ausdrücklich von Ihnen als anerkannt.
14.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie vom
Verkäufer schriftlich bestätigt werden.