Meldepflicht für ein Notstromaggregat?

Ist ein Notstromaggregat meldepflichtig?

 

MeldepflichtJa, sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es behördliche Vorschriften für den Betrieb von Notstromaggregaten. Diese Vorschriften sind je nach Bundesland und Art des Aggregats unterschiedlich.

Österreich:

Will man in Österreich ein Notstromaggregat installieren und nutzen, so unterliegt dies bestimmten Vorschriften und Regelungen. Es besteht aber keine generelle Pflicht, solche Maschinen zu melden. Es gibt keine österreichweiten Bauvorschriften, Umweltschutzbestimmungen oder andere Regelungen. Diese sind je nach Bundesland oder Gemeinde unterschiedlich.

Bundesweit gilt:

  • Anmeldepflichtig: Notstromaggregate mit einer Leistung von über 50 kW müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Meldefrei: Notstromaggregate mit einer Leistung von unter 50 kW sind meldefrei.

 

Jedoch gibt es Bundesland-spezifische Regelungen.

Grundsätzlich:

  • Gewerbeordnung (GewO): Die GewO regelt die gewerberechtliche Zulässigkeit des Betriebs von Notstromaggregaten.
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Das BImSchG regelt die zulässigen Emissionen von Lärm und Abgasen von Notstromaggregaten.
  • Technische Anleitung Lärm (TA Lärm): Die TA Lärm konkretisiert die Anforderungen an den Lärmschutz von Notstromaggregaten.
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Das WHG regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, z. B. beim Betrieb von Notstromaggregaten mit Dieselkraftstoff.

Zusätzliche Auflagen:

  • Brandschutzbestimmungen: Die Feuerwehr kann Auflagen zum Brandschutz erteilen, z. B. die Aufstellung von Brandmeldern oder Feuerlöschern.
  • Nachbarschaftsrecht: Die Belästigung der Nachbarn durch Lärm und Abgase ist zu vermeiden.

 

Erkundigen Sie sich vorab bei den regionalen Behörden und holen Sie die erforderlichen Baugenehmigungen oder behördliche Genehmigungen ein. Insbesonders dann, wenn es sich um ein Notstromaggregat handelt, das bestimmte Größen- oder Leistungsgrenzen überschreitet. 

Deutschland:

Auch in Deutschland besteht eine Meldepflicht für leistungsstarke Notstromaggregate. 

  • Anmeldepflichtig: Notstromaggregate über 13 kVA müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Meldefrei: Notstromaggregate unter 13 kVA sind meldefrei.

Wichtig:

  • Je nach Bundesland und Netzbetreiber gibt es unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich vorab beim zuständigen Netzbetreiber.
  • Planung eines Anschlusses an das öffentliche Netz: dafür ist immer die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich.

 

Technische Anforderungen: Das Notstromaggregat muss den technischen Anforderungen des Netzbetreibers genügen.