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EU-Geräuschrichtlinie 2000/14/EG

EU-Geräuschrichtlinie 2000/14/EG


Die Lautstärke eines Notstromaggregats spielt beim Kauf für sehr viele eine wichtige Rolle.

Was bedeutet die EU-Geräuschrichtlinie 2000/14/EG

Diese Richtlinie dient zur einheitlichen Feststellung des Lärmwertpegel. Der Hersteller verpflichtet, das Notstromaggregat mit dem garantierten Lärmwert in dB und dem LWA-Wert Zeichen zu kennzeichnen. Ein entsprechendes Piktogramm muss ebenfalls vorhanden sein. Die Richtlinie wurde aus dem Grund eingeführt, dass die bestehenden Lärmschutzregelungen und die Grenzwerte EU-weit vereinheitlicht werden.

Wie wird der Schallwert berechnet?

Das genau festgelegte Prüfverfahren muss von jedem Hersteller eingehalten werden. Am wichtigsten ist dabei der LWA-Wert, welcher direkt am Gerät gemessen wird, während der dB-Wert auf einer Entfernung von 7 Metern gemessen wird.