
EU-Geräuschrichtlinie 2000/14/EG
Die Lautstärke eines Notstromaggregats spielt beim Kauf für sehr viele eine wichtige Rolle.
Was bedeutet die EU-Geräuschrichtlinie 2000/14/EG
Diese Richtlinie dient zur einheitlichen Feststellung des Lärmwertpegel. Der Hersteller verpflichtet, das Notstromaggregat mit dem garantierten Lärmwert in dB und dem LWA-Wert Zeichen zu kennzeichnen. Ein entsprechendes Piktogramm muss ebenfalls vorhanden sein. Die Richtlinie wurde aus dem Grund eingeführt, dass die bestehenden Lärmschutzregelungen und die Grenzwerte EU-weit vereinheitlicht werden.
Wie wird der Schallwert berechnet?
Das genau festgelegte Prüfverfahren muss von jedem Hersteller eingehalten werden. Am wichtigsten ist dabei der LWA-Wert, welcher direkt am Gerät gemessen wird, während der dB-Wert auf einer Entfernung von 7 Metern gemessen wird.