EU-Geräuschrichtlinie 2000/14/EG

Die EU-Geräuschrichtlinie wurde entwickelt, weil für viele Menschen die Lautstärke eines Notstromaggregats eine wichtige Rolle spielt. Oft sind Geräuschemission ein Kaufargument, weil zu hoher Betriebslärm zu verschiedenen Einschränkungen führen kann.

Was bedeutet die EU-Geräuschrichtlinie 2000/14/EG

Diese Richtlinie dient zur einheitlichen Feststellung des Lärmwertpegel. Der Hersteller  ist verpflichtet, das Notstromaggregat mit dem garantierten Wert der Schallemission in dB und der Angabe des Schalldruckpegels zu kennzeichnen. Ein entsprechendes Piktogramm muss ebenfalls vorhanden sein. Die Richtlinie wurde aus dem Grund eingeführt, weil die bestehenden Lärmschutzregelungen und die Grenzwerte EU-weit vereinheitlicht werden.

Berechnung des Schallwertes

Es gibt ein genau festgelegte Prüfverfahren. Dieses muss von jedem Hersteller eingehalten werden. Am wichtigsten ist der LWA-Wert, der direkt am Gerät gemessen wird. Der dB-Wert wird auf einer Entfernung von 7 Metern gemessen.